Buchungsvertrag, AGB:

Stand: Januar 2019

§1 Anreisespesen:
Die Anreisespesen werden, bei DJ Dominik Bastian, zusätzlich zur Gage mit 0,40 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Die Berechnung der Kilometer erfolgt wahlweise über Falk.de, maps.google.de oder Navigon (immer der schnellste Route). Der Abreisepunkt von DJ Dominik Bastian ist: St. Georgen-Str. 3, 65520 Bad Camberg. Bei Vermittlung eines DJs sind die Fahrtkosten direkt mit ihm zu klären.

§2 Nächtigungsspesen:
Befindet sich der Veranstaltungsort über 250 km von 35418 Beuern entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Einbettzimmer inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

§3 Catering:
Der DJ, so wie eine eventuelle Aufbauhilfe, erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine kostenlos Mahlzeit vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

§4 Technische Anforderungen:
Benötigt wird mindestens eine Schukosteckdose mit 3500W Leistung. Der Stromkreis, mit dem diese Steckdose verbunden ist, sollte alleine der DJ-Technik zur Verfügung stehen.
Je nach Absprache und örtlicher Gegebenheit Variiert der Platzbedarf von 1 x 1,5m bis ca. 3 x 1,5m zzgl. Platzbedarf für Boxen,- und ggf. Lichtstativen.


§5 Licht- und Tonanlage:
Wir garantieren für ein funktionstüchtiges Equipment, welches den jeweiligen Anforderungen entspricht.
Die Anlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den dargestellten Fotos auf unserer Webseite abweichen.


§6 Angebot:
Die erstellten Angebote verlieren spätestens an dem Tag Ihre Gültigkeit, für den sie angefordert wurden und müssen bei Bedarf neu angefragt werden.


§7 Unverbindliche Reservierung:
Eine unverbindliche Reservierung des Veranstaltungstermines wird so lange gewährleistet, bis dieser Tag erneut angefragt wird. Der Kunde der Erstanfrage wird unverzüglich darüber benachrichtigt.

§8 Zahlungskonditionen:
Die Gage ist laut Angebot incl. 19% MwSt. inkl. der Verlängerungs 1/2-Stunden direkt am Veranstaltungsende in Bar zu entrichten.
Nach schriftlicher Vereinbarung auch per Überweisung auf unser Konto.

DJs im Auftrag von DJundSERViCE sind inkasso berechtigt.

§9 Stornierungen seitens des Veranstalters:
Bei nicht zustande kommen der Veranstaltung erheben wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% in Bezug auf den Bruttoendpreis des von Ihnen
unterschriebenen Angebotes. Dieser Betrag, mindestens jedoch 100,- Euro, wird fällig, falls vor Ablauf der Frist von 5 Tagen vor dem Veranstaltungstermin keine
Absage erfolgte.

§10 Stornierungen seitens des Künstlers:
Sollte ein DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DJ & SERViCE, Dominik Bastian, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Kurzfristige DJ wechsel sind generell möglich, werden aber individuell vorher mit dem Kunden abgesprochen. Inhaber & DJ Dominik Bastian behält sich das Recht vor, einen Ersatz-DJ mit einer bereits bestätigten Veranstaltung zu betrauen.

§11 Auftrittsdauer:
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie mit Ihnen Mündlich oder schriftlich vereinbart. Die Auftrittsdauer des DJs beginnt wie mit Ihnen mündlich oder schriftlich vereinbart und endet wie vor Ort mit Ihnen abgesprochen. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Spielzeit. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung "open-End" möglich. Jede weitere angefangene halbe Auftrittsstunde wird mit dem im Angebot angegebenen Satz berechnet. Zur Spieldauer zählen auch Pausen bedingt durch Reden und Aufführungen dritter.

§12
DJ & SERViCE ist von jeglichen finanziellen, sowie materiellen Ansprüchen Freizustellen, falls eine Veranstaltung wegen äußeren Umständen,
damit verbunden die Zerstörung des Equipments, nicht zustande kommt.

§13
Bei unsachgemäßer Behandlung des Equipments durch Dritte, bzw. Schäden, Diebstahl oder mutwillige Zerstörung, haftet der Mieter/Veranstalter für die volle Höhe des Schadens.


§14 Sonstige Bestimmungen:
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand gilt Gießen, so wie deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung den Firmennamen:
www.DJundSERViCE.de zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte inkl. MP3-Nutzung Veranstaltungen.